Herzlich
willkommen an der Grundschule Dornhan. In den kommenden 4 Jahren
vertrauen Sie uns Ihr Kind an. Mit dieser Lektüre von A wie
Arbeitsmaterial bis Z wie Zeugnis möchten wir Ihnen einen kleinen
Leitfaden an die Hand geben. Wir wünschen eine gelingende Grundschulzeit
für Ihr Kind und freuen uns auf einen vertrauensvollen Austausch und
eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
Arbeitsmaterial Die
Eltern statten ihre Kinder mit dem erforderlichen Arbeitsmaterial aus.
Bei der Einschulung und am jeweiligen Schuljahresende gibt es dazu für
die einzelnen Klassen Materiallisten. Natürlich sollten Eltern und
Lehrer die Kinder gemeinsam anhalten, sorgsam mit diesen Dingen
umzugehen.
Aufsicht Jeweils 15 Minuten vor
Unterrichtsbeginn werden die Schulgebäude geöffnet. Während der beiden
Pausen sind immer Aufsicht führende Lehrer für die Kinder zuständig. Nach
Unterrichtschluss müssen die Kinder das Schulgelände verlassen, da dann
keine Aufsicht gewährleistet ist. (Für Kinder, die in der
Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, ist die Aufsicht gewährleistet.)
Beschriftung Alle
Kleidungsstücke, Schulmaterialien und Vesperdosen sollten mit Namen
versehen sein. Das macht das Identifizieren liegen gebliebener
Gegenstände einfacher. Nicht beschriftete Gegenstände landen in der
Fundgarderobe im Eingangsbereich der Alten bzw. Neuen Grundschule.
Beurlaubung Zu
bestimmten Anlässen können Kinder vom Unterricht beurlaubt werden. Bis
zu einem Tag genehmigt die Freistellung der/die Klassenlehrer/in, bei
längeren Zeitabschnitten die Schulleitung. Unmittelbar vor und nach
Ferienabschnitten ist keine Beurlaubung möglich.
Betreuung Die
Stadt Dornhan bietet im Rahmen der verlässlichen Grundschule eine
Betreuung vor und nach dem Unterricht an mit einer sich anschließenden
Lernzeit und einer Nachmittagsbetreuung. Essen in der Schulmensa kann
gebucht werden. Die Informationen und Anmeldeformulare dazu gibt es in
unserem Sekretariat oder auf der Homepage der Stadt Dornhan.
Bücher Die
Schulbücher werden von uns gestellt und müssen am Schuljahresende
zurückgegeben werden. Sie sollten bitte eingebunden und pfleglich
behandelt werden. "Schlecht" behandelte Bücher müssen ersetzt bzw.
bezahlt werden.
Bundesjugendspiele Der Leichtathletik-Dreikampf (Sprung, Lauf, Wurf) findet jährlich im Juni/Juli auf dem Sportplatz statt. Zuvor wird im Sportunterricht dafür geübt.
Bus Schülerinnen
und Schüler mit Schulbezirkswechsel aus den Nachbarorten kommen mit dem
Bus zur Schule. Zu Beginn des Schuljahres muss ein Antrag auf
Ausstellung der Busfahrkarte gestellt werden. Für die folgenden
Grundschuljahre werden die Fahrkarten dann automatisch über die Schule
bestellt und halbjährlich an die Kinder ausgegeben. Es ist hilfreich
wenn Sie zu Beginn der Grundschulzeit das richtige Verhalten an der
Bushaltestelle mit Ihren Kindern üben und anfangs begleiten.
Computer Ab 2017 haben wir für jede Klasse mindestens 2 Computer zur Verfügung.
Daten Bitte melden Sie Änderungen von Adresse, Telefonnummer, E-
Mail Adresse, Religionszugehörigkeit des Kindes oder der
Erziehungsberechtigung immer sofort dem Schulsekretariat (Susanne
Schwanzer: 07455 9385-0)
Elternarbeit Die
Elternmitwirkung (Elternbeirat, Schulkonferenz) ist unverzichtbar für
die Arbeit an unserer Schule. Dazu gehören auch Informationen, was sich
an der Schule tut und welche wichtigen Dinge anstehen.
Elternbriefe In regelmäßigen Abständen erhalten Sie Elternbriefe über wichtige Informationen, Ereignisse und Termine.
Elternabend (= Klassenpflegschaft) Zur
ersten Klassenpflegschaftsversammlung in der ersten Klasse lädt die
Schule ein. Nach der Wahl von Klassenelternvertretern übernehmen diese
die Leitung und laden zukünftig zu den Elternabenden in Absprache mit
den Lehrkräften ein.
Elternbeirat Im Elternbeirat vertreten gewählte Vertreter ihre Klasse. Der Elternbeirat plant und organisiert gemeinsam mit den Lehrern und der Schulleitung Feste und Aktivitäten.
Elterntaxi Bitte
überlegen Sie immer wieder, ob es - von begründbaren Notwendigkeiten
einmal abgesehen - aus umwelterzieherischen Gründen wirklich nötig ist,
Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen und abzuholen. Beachten Sie
bitte, dass in der Schulstraße nur eine begrenzte Anzahl von
Parkplätzen gibt, die dem Lehrpersonal bevorzugt freizuhalten sind. Durch "wildes" Parken gefährden Sie die Sicherheit ihres Kindes.
Fahrrad Es
gilt die dringende Empfehlung (siehe Schulordnung) Kinder erst nach dem
Absolvieren des Fahrradtrainings (Jugendverkehrsschule) mit dem Rad zur
Schule fahren zu lassen. Es wird keine Haftung für Beschädigungen an
geparkten Fahrrädern oder für Diebstahl übernommen. Fahrräder und Roller
dürfen nicht im Schulhaus abgestellt werden. Die möglichst kürzeste
bzw. verkehrsgünstigste Wegstrecke zur Schule, die mit dem Fahrrad
zurückgelegt wird, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Ferienplan Bei Schulanmeldung und in den folgenden Jahren erhalten die Kinder einen Ferienplan für das gesamte Schuljahr
Fundsachen Liegengebliebene Gegenstände und Kleidung kommen in die Fundkisten der einzelnen Gebäude.
Handys/Smartphones Jeglicher
Gebrauch von Mobiltelefonen/Smartphones während des Schulbetriebes ist
untersagt(siehe Schulordnung). Prüfen Sie bitte, ob es notwendig ist,
ihrem Kind ein Handy mitzugeben.
Hausaufgaben Hausaufgaben
ergänzen die Arbeit in der Schule und dienen der Vorbereitung oder der
Übung. Das Kind soll von Beginn an lernen, selbständig zu arbeiten.
Hausaufgaben werden regelmäßig erledigt. Hefte Vor Schuljahresbeginn erhalten Eltern und Kinder eine Übersicht aller zu besorgenden Hefte und Arbeitsmaterialien.
Homepage Unter www.gs-dornhan.de versuchen wir Sie über die Schule und Schulereignisse zu informieren.
Krankheit Im
Falle einer Erkrankung oder Verhinderung ist die Schule unverzüglich
zu verständigen. Wichtig ist eine Meldung bis 8.00 Uhr, auch wegen einer
möglichen Stornierung der Essensbestellung per Telefon: 07455 9385-0. Sollten Sie auf den Anrufbeantworter sprechen, geben Sie bitte Namen und Klasse des Kindes an. Dauert
eine Erkrankung länger als 3 Tage, ist eine schriftliche Entschuldigung
unter Angabe des Grundes erforderlich, ab einer Woche ein ärztliches
Attest. Sie sollten am Tag der Rückkehr des Kindes zur Schule abgegeben werden. Bei
ansteckenden Krankheiten oder Ansteckungsgefahr (z.B. Kopfläuse) muss
die Schule sofort benachrichtigt werden. Darüber hinaus verbietet das
Infektionsschutzgesetz (IFGS) bei ansteckenden Krankheiten laut § 34
Abs. 1 Satz 2 einen weiteren Schulbesuch des Kindes so lange, bis Ihr
Kind laus- und nissenfrei ist.
Lehrerinnen und Lehrer Frau Engeser , Frau Heier, Herr Kappler , Frau Mayer, Frau T. Wößner, Frau Kaufmann,Frau Hiller, Frau C. Wößner, Frau Prügel (Schulleitung)
Schulleitung / Sekretariat Unsere Schulleiterin ist Frau Prügel. Telefon: 07455/9385812 /E-mail: Schulleitung@gs-dornhan.de Unsere Schulsekretärin Frau Schwanzer ist von Montag bis Freitag ab 7.30Uhr bis 10.30 Uhr erreichbar. Telefon: 07455 9385-0 / Fax: 074559385822 /E-Mail: mail@gs-dornhan.de
Schulfrucht Die
Kinder erhalten wöchentlich frisch geliefertes Obst (in der Regel
Äpfel) zum freien Verzehr. Dieses Programm ist zu 50% von der EU und zu
50% von den Stadtwerken Friedrichshafen gesponsert.
Schulkonferenz In
der SCHULKONFERENZ sind Vertreter des ELTERNBEIRATES und der LEHRER.
Die Schulkonferenz beschließt beispielsweise Änderungen der Schulzeiten,
der Schulform und die Schulordnung.
Schulordnung siehe Anhang 2
Schulsozialarbeit Frau Natalie Wilms und Frau Tina Vollmer arbeiten an unserer Schule als Schulsozialarbeiterinnen.
Sie bieten Einzelfallhilfe und Beratung in individuellen
Problemsituationen, Arbeit mit Schülergruppen und Schulklassen. Das
Angebot richtet sich an Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Grundsätze sind
Freiwilligkeit und Schweigepflicht. Kontaktdaten: Natalie Wilms und Tina Vollmer Telefon: 07455/9385-831 Mobil: 0152/22813390 E-Mail: Natalie.Wilms@bruderhausdiakonie.de
Schultaschen Bitte
kontrollieren Sie regelmäßig den Inhalt der Schultasche. Im
Klassenzimmer gibt es genügend Ablagefächer für Materialien, die Ihr
Kind nicht täglich hin und her zu schleppen braucht. Wenden Sie sich
diesbezüglich auch an die Klassenlehrer.
Schulweg Für die Schüler
sind Schulwege zu benutzen, auf denen die Gefährdung durch den
Straßenverkehr möglichst gering ist. Abweichungen von diesen Strecken
sind dann erlaubt, wenn dieser Weg einzig und allein mit dem Ziel zurück
gelegt wird, die Schule zu erreichen bzw. nach Hause zu kommen und die
Eltern damit einverstanden sind. Dann ist auch der gesetzliche
Unfallversicherungsschutz gewährleistet.
Sport und Schwimmen Für
den Sportunterricht benötigen die Kinder geeignete Sportkleidung und
Hallenschuhe. Schmuckstücke müssen ausgezogen werden. Lange Haare müssen
zusammengehalten getragen werden. Im Rahmen des Sportunterrichts
erhalten alle Klassen im Wechsel Schwimmunterricht. Dazu benötigen Sie
Badebekleidung. Auf Schmuck und metallische Haarspangen usw. soll
aufgrund der Rostgefahr im Schwimmbecken verzichtet werden.
Trinken Wenn
das Gehirn arbeitet, benötigt es Flüssigkeit. Bitte geben Sie Ihrem
Kind ausreichend Getränke mit, vorzugsweise Mineralwasser. Ungeeignet
sind stark zuckerhaltige Getränke. Achten sie bitte auf den Transport
außerhalb der Reichweite von Schulheften und Büchern. Werden Bücher nass
und bekommen Flecken, müssen Sie kostenpflichtig ersetzt werden.
Verkehrserziehung Fahrradfahren
will gelernt sein. Deswegen stehen in Klasse 4 Verkehrserziehungen plus
Prüfungen auf dem Stundenplan. Sie lernen die Bedeutung der
Verkehrsschilder und wichtige Verkehrsregeln kennen. Am Ende legen Sie
eine Prüfung ab und erhalten bei Erfolg den Fahrradführerschein.
Versicherungen In
der Schule und auf dem Schulweg sind die Kinder versichert. Dazu
schließen Sie zu Beginn jedes Schuljahres die Versicherung bei der WGV
ab. Es gibt das Angebot der WGV, zusätzliche Versicherungen
abzuschließen (z.B. Musikinstrumente, etc.). Wenn Ihr Kind die
städtische Betreuung in Anspruch nimmt, ist eine Zusatzversicherung
verpflichtend. Darüber wird bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung
informiert.
Vesper Ein gesundes Pausenvesper steigert
die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes. Achten Sie deshalb auf ein
ausgewogenes Vesper, (Obst und Gemüse sollte auch dabei sein). Wenn Sie
dann noch Vesperdosen verwenden, haben Sie unseren Müllcontainer sehr
entlastet.
Zeugnisse Im ersten Schuljahr erhalten die
Kinder zum Schuljahresende einen Schulbericht. Dieser schriftliche
Bericht über Leistung und Lernentwicklung der Kinder enthält keine
Noten. Im zweiten Schuljahr gibt es zum Schulhalbjahr
Informationsgespräche des Klassenlehrers. Zum Schuljahresende erhalten
die Kinder einen Schulbericht mit Noten in Deutsch und Mathematik. Im
dritten Schuljahr wird für die Kinder nach dem ersten Schulhalbjahr
eine Halbjahresinformation mit Noten erstellt. Zum Schuljahresende
erhalten die Kinder dann ein Zeugnis mit einer schriftlichen Beurteilung
für Arbeits-. Lern-, und Sozialverhalten und ganze Noten in den einzelnen Fächern. Im
vierten Schuljahr bekommen die Kinder am Ende des ersten
Schulhalbjahres die Halbjahresinformation (wie im dritten Schuljahr) und
etwa zeitgleich die Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule.
Zum Schuljahresende bekommen die Schüler ein Abschlusszeugnis.
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ANHANG 1: Informieren und beraten: Bildungspaket: Seit
Januar 2011 haben Kinder aus Familien mit geringem Einkommen
Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuZ). Sie sollen
gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Mittagessen, Nachhilfeunterricht, Lernmaterial, Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten, Tagesausflüge und Klassenfahrten, Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler Ansprechpartner: Landratsamt Rottweil Königstraße 36 78628 Rottweil Telefon0741/244-0 Fax0741/244-208 E-mail: lra@landkreis-rottweil.de
Erziehungsberatung: An die Beratungsstelle können sie sich wenden: • Bei allgemeinen Fragen zur Entwicklung und Erziehung •
Bei Reaktionen des Kindes wie Schlafstörungen , Essstörungen,
Sprachstörungen u.a., ohne dass hierfür eine organische Ursache
vorliegt. • Bei Verhaltensauffälligkeiten, beispielsweise ängstlichem
Verhalten, aggressivem Verhalten, Kontaktschwierigkeiten,
Konzentrationsmängeln, Lernschwierigkeiten u.a. • Bei ungelösten Situationen und Konflikten bei Trennung / Scheidung. • Bei Fragen zu Gewalt und sexueller Gewalt Kontakt: Staatliches Schulamt Donaueschingen Sekretariat Schulpsychologische Beratungsstelle Irmastraße 7-9 78166 Donaueschingen Tel.: 0771-89670-30 Fax: 0771-89670-39 Email: anja.haselberger@ssa-ds.kv.bwl.de
Begabtenförderung: Die Grundschule hat die Möglichkeit Kinder für die Begabtenförderung an der Hektor-Kinderakademie
zu empfehlen. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt zur entsprechenden
Lehrkraft auf und informieren Sie sich über die Angebote der Akademie.
E-Mail: info@hector-kinderakademie-rottweil.de
ANHANG 2:
HANS-HOLZWARTH-SCHULE Grundschule Schulstraße 21 Schul- und Hausordnung der Hans-Holzwarth-Grundschule 1. Umgang miteinander a) Wir grüßen einander freundlich. b) Meinungsverschiedenheiten tragen wir gewaltfrei aus. c) Wir diskutieren sachlich und lassen uns gegenseitig ausreden. d) Wir bedrohen, erpressen und mobben niemanden. e) Wir verzichten auf beleidigende Schimpfwörter und lachen niemanden aus. f) In den Gebäuden rennen, rutschen und drängeln wir nicht und verhalten uns leise. 2. Umgang mit Sachen a) Mit sauberen und ordentlichen Materialien macht das Arbeiten mehr Spaß. b) Wir gehen mit persönlichem und fremdem Eigentum achtsam um. c) Die Toiletten halten wir sauber. Sie sind kein Spielplatz. d) Wir trennen den Müll und achten darauf, dass Energie und Rohstoffe gespart werden. 3. Verhalten in der Pause a) Wir achten auf einen sorgfältigen Umgang mit Spielgeräten. b) In den Pausen begeben wir uns ins Freie. c) Der Aufenthalt in den Gängen, Zimmern und Toiletten ist nicht erlaubt. d) Die Wiese darf nur betreten werden, wenn sie freigegeben wird. e) Wir halten uns nur auf dem ausgewiesenen Pausenhof auf. f) Das Ballspielen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. 4. Verhalten in der unterrichtsfreien Zeit. a) Wir verlassen das Schulgelände nicht ohne Abmeldung bei der Lehrkraft oder Betreuungsperson. b) In der unterrichtsfreien Zeit (Früh-oder Mittagsbetreuung) halten wir uns nur in/auf den vorgesehenen Räumen/Plätzen auf. c) Der Schulhof ist Fahrrad- und Rollerfreie Zone. d) Bis zur bestandenen Fahrradprüfung kommen wir nicht mit dem Fahrrad, Roller o.ä. in die Schule. 5. Verhalten im Winter a) Wir werfen auf dem gesamten Schulgelände nicht mit Schneebällen. b) Bei Glatteis schlittern wir nicht. 6. Das ist uns noch wichtig a) Handys bleiben auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Sonstige elektronische Geräte sind verboten. b) Wir tragen keine gefährlichen Gegenstände bei uns. c) Kaugummi kauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten
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